Satzung des FC Bayern München Fanclub „Mia san Rodewald"

 

§ 1 (Name, Sitz)

 

1.             Der Verein führt den Namen "Mia san Rodewald".

 

2.             Der Sitz des Vereins ist Rodewald.

 

3.             Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral.

 

 

 

§ 2 (Zweck)

 

1.             Der Zweck des Vereins ist eine Gemeinschaft von FC Bayern München Fans in Rodewald und Umgebung zu gestalten, gemeinschaftliche Veranstaltungen durchzuführen, sowie die Beschaffung von Eintrittskarten für Spiele des FCB und die Organisation der dadurch bedingten Ausflüge.

 

2.             Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

3.             Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

4.             Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen (alle Mitglieder des Vereins sind ehrenamtlich tätig)

 

 

 

§ 3 (Mitgliedschaft)

 

1.             Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.

 

2.             Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem oder mündlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.

 

3.             Die Zahl der Mitglieder ist zur Zeit auf 120 begrenzt.

 

4.             Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

 

5.             Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheiden die Mitglieder des Vorstandes.

 

6.             Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge - 10 €/Jahr ab 19. Lebensjahr, 5 € bis 18. Lebensjahr - zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Eine Nichtzahlung von Beiträgen kann zum Vereinsausschluss führen.

 

 

 

§ 4 (Vorstand)

 

1.             Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer/Schriftführer sowie dem 1. und 2. Beisitzer.

 

2.             Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.

 

 

 

§ 5 (Mitgliederversammlung)

 

1.             Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.

 

2.             Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 3 Wochen und unter Angaben der Tagesordnung einzuberufen.

 

3.             Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, sind Kassierer und Beisitzer in der Pflicht.

 

4.             Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

5.             Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

 

 

 

§ 6 (Auflösung)

 

Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

Rodewald, den 23.09.2014